Vorsicht vor Zirbenholz-Abmahnwelle

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Erstellt am 15.10.2019

"Deutschland: Vorsicht bei der Werbung für Zirbenholz Werbung für die positiven Auswirkungen von Zirbenholz kann in Deutschland kostenpflichtig abgemahnt werden"

Mehrere österreichische Unternehmen wurden in den vergangenen Wochen von einem deutschen Wettbewerbsschutzverband wegen irreführender Aussagen bei der Produktwerbung abgemahnt. Die betroffenen Betriebe hatten dabei unter anderem Produkte aus Zirbenholz - insbesondere Zirbenholzmöbel, Zirbenkissen - im Internet auch für den deutschen Markt beworben und auf dessen gesundheitsfördernde Wirkung verwiesen. Gesundheitsbezogene Werbung ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig. Nur gesundheitsbezogene Angaben aus gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die entsprechend publiziert sind, können unter Umständen für die Produktwerbung herangezogen werden. Dabei ist ein strenger Maßstab an die wissenschaftliche Qualität zu legen. In den konkreten Fällen stellte der Wettbewerbsschutzverband die Haltbarkeit einer einschlägigen Studie eines österreichischen Forschungsinstituts infrage, da sich diese nicht mit ausreichend Probanden beschäftigt hätte. Wenn die wissenschaftliche Aussagekraft einer Studie im Zweifel steht, muss Endverbraucherinnen und Endverbrauchern diese Tatsache laut Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs bei der Produktwerbung deutlich zur Kenntnis gebracht werden. Wir bitten Sie daher um Vorsicht bei der Werbung für Zirbenholz.

Quelle: AußenwirtschaftsCenter Berlin, 10785 Berlin

In der Konsequenz empfehlen wir unsere Broschüre „Mit der Kraft der Zirbe“ höchstvorsorglich aus der Verteilung zu nehmen. Wir werden die kritischen Texte zeitnah durch rechtssichere Formulierungen ersetzen und neue Broschüren in Umlauf bringen.